Schreiben der FARES an den Ständerat

Schreiben der FARES an den Ständerat

Motion Nr. 24.4198 Maillard Pierre-Yves
«Dem Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule entgegenwirken»

Sehr geehrte Damen und Herren Ständeräte
Wir wenden uns heute im Namen der VASOS, der Schweizerischen Vereinigung der Aktiven Senior:innen-Organisationen an Sie mit einem Anliegen, das unseren über 130'000 Mitgliedern am Herzen liegt. Es geht um den Kaufkraftverlust der Renten in der 2. Säule. Ihr Rat hat die entsprechende Motion 24.4198 in der Frühlingssession 2025 überwiesen und dabei die SGK-S mit der Weiterbehandlung beauftragt. Im April 2026 hat die SGK-S jedoch beschlossen, entsprechend dem Antrag des Bundesrates, die Motion nicht weiter zu verfolgen.

Die VASOS unterstützt das Anliegen der Motion, die BVG-Renten regelmässig der Teuerung anzupassen, ausdrücklich. Wir bitten Sie, geschätzte Damen und Herren Ständeräte, dem Kommissionsantrag nicht zu folgen und so dafür zu sorgen, dass die Motion baldmöglichst in den Nationalrat kommt. Dies damit der Bundesrat ohne weitere Verzögerung konkrete Vorschläge zur regelmässigen Anpassung der BVG-Renten an die Teuerung vorlegen kann – und dies, ohne ein umfassendes BVG-Reformprojekt abzuwarten.

Dieses Anliegen betrifft die älteren Menschen direkt im Alltag, berührt aber zugleich grundlegende Fragen der Verlässlichkeit unseres Vorsorgesystems und damit alle politischen Richtungen.


Die wichtigsten Gründe sprechen klar für die Motion:

• Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist sehr solide.
Die Pensionskassen verfügen derzeit über sehr hohe finanzielle Mittel. Allein im Jahr 2024 haben sie rund 90 Milliarden Franken Ertrag erwirtschaftet. Dennoch gleichen heute nur gerade 14 Prozent der Kassen die Teuerung auf Altersrenten aus. Dabei sind die finanziellen Voraussetzungen für Teuerungsanpassungen vorhanden.
• Der Kaufkraftverlust der Renten ist erheblich
Während selbst bei einer moderaten Teuerung bei einer Bezugsdauer von 20 Jahren eine Rente im Laufe der Zeit rund einen Drittel an Kaufkraft verliert, haben Rentnerinnen und Rentner meist keine Möglichkeit diesen Verlust auszugleichen. Eine Situation, die sich mit steigenden Mieten und Krankenkassenprämien immer weiter verschärft. Dadurch wird zunehmend auch das verfassungsmässige Ziel, wonach die Leistungen aus der 1. und der 2. Säule zusammen die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise (rund 60% des letzten Einkommens) sichern sollten, verfehlt.
• Es besteht seit Einführung des BVG eine systembedingte Lücke
Während Hinterlassenen- und Invalidenrenten gesetzlich an die Preisentwicklung angepasst werden, fehlt eine entsprechende Verpflichtung bei den Renten aus der zweiten Säule seit Einführung des BVG, im Jahr 1985. Diese Ungleichbehandlung innerhalb des Systems gilt es zu korrigieren.
• Besondere Betroffenheit der älteren Generationen
Die heutigen Rentnerinnen und Rentner gehören zu einem guten Teil der BVG-Eintrittsgeneration an. Viele haben vor dem Freizügigkeitsgesetz von 1995 bei jedem Stellenwechsel erhebliche Teile ihres Pensionskassenguthabens verloren. Sie haben aber ein Leben lang gearbeitet, ihre Beiträge für das Alter geleistet und Vertrauen in das Vorsorgesystem gesetzt. Sie verdienen jetzt diese Verlässlichkeit und den Schutz vor schleichendem Kaufkraftverlust. Dies ist vor allem wichtig für ältere Menschen mit mittleren und tiefen BVG-Renten.

Aus staatsbürgerlicher Sicht geht es um Vertragstreue, um das verfassungsmässige Versprechen unseres Dreisäulen-Systems und um dessen Glaubwürdigkeit.

Aus sozialer Sicht geht es um Würde und soziale Sicherheit im Alter. Wenn wir der jüngeren Generation dieses Vertrauen in ein faires und verlässliches System schenken, stärkt das die gesamte Gesellschaft. Ein JA zu dieser Motion wäre ein starkes Zeichen für Fairness zwischen den Generationen und für ein verlässliches Vorsorgesystem, dem auch die jüngeren Generationen vertrauen können.

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