Avivo Schweiz
Vereinigung zur Verteidigung der Rechte der Rentnerinnen und Rentner
Jahre Engagement und Einsatz
Ein langjähriges Engagement
Mit der Gründung der Genfer Sektion wurde die AVIVO 1948 offiziell ins Leben gerufen, unter der Leitung von Roger Dafflon, der bis 1993 Bürgermeister von Genf und Präsident der AVIVO Schweiz war. Sie hat sich durch ihr unermüdliches Engagement für soziale Solidarität einen Namen gemacht und unterstützt dank ihrer sozialen und rechtlichen Dienste täglich Tausende von Menschen mit bescheidenen Mitteln, ob alt oder jung, sowie Mieter und Steuerzahler. Ausserdem fördert sie Aktivitäten und Freizeitangebote, die den Kontakt zwischen Rentnern sowie ein aktives und dynamisches Ehrenamt begünstigen.
Immer an der Seite der Rentnerinnen und Rentner.
Ein politisches Engagement
Die AVIVO nimmt zu aktuellen politischen Themen Stellung. Wir setzen uns für menschenwürdige Rentenbedingungen durch die Stärkung der AHV ein. Wir engagieren uns für die Solidarität zwischen den Generationen und den sozialen Zusammenhalt.
Ein soziales Engagement
AVIVO setzt sich für den sozialen Zusammenhalt ein. Unsere Sektionen unterstützen unsere Mitglieder bei behördlichen und sozialen Angelegenheiten.
Ein menschlisches Engagement
AVIVO fördert die Solidarität zwischen den Generationen und den zwischenmenschlichen Kontakt. Unsere Sektionen organisieren Aktivitäten und Freizeitangebote für unsere Mitglieder.
Dates importantes
Gründung der AVIVO durch die Einrichtung der Genfer Sektion
Lancierung einer Volksinitiative zur Sicherung des Existenzminimums für alle Rentner
Die AVIVO fordert eine 13.e AHV Rente und verschickt dazu Postkarten an die Mitglieder der eidgenössischen Räte
Demonstration in Bern für eine erneute Revision der AHV
Über 20'000 Menschen versammeln sich in Bern auf Aufruf der Gewerkschaften und der AVIVO gegen die Angriffe auf die AHV
Auszahlung der 13. AHV rentee 55 Jahre nach der ursprünglichen Forderung der AVIVO
L'équipe d'AVIVO Suisse
Membres du bureau
Membres du comité suisse
Les statuts d'AVIVO Suisse
Dispositions générales
Die AVIVO, die Vereinigung zur Verteidigung der Interessen der Rentnerinnen und Rentner und für deren Freizeitgestaltung, ist eine Vereinigung ohne Gewinnorientierung, eine Organisation gemäss Artikel 60 ff des Zivilgesetzbuches und der vorliegenden Statuten.
Die AVIVO nannte sich bei ihrer Gründung im Jahre 1948 „Association des Viellards, Invalides, Veufs et Orphelins“.
Der Sitz der AVIVO Schweiz befindet sich am Domizil des/der Präsidenten Präsidentin.
Die AVIVO hat zum Ziel die kollektive und individuelle Verteidigung der materiellen Interessen und die soziale Anerkennung der pensionierten Menschen und der Menschen, die an einem Handicap leiden, der Witwen und Waisen und jener Menschen, die Anrecht auf Sozialleistungen haben.
Die AVIVO ist parteipolitisch und in Fragen der Religion neutral.
Die AVIVO informiert die Bevölkerung über die Bedeutung von Wirtschafts-, Steuer- und Sozialpolitik in Bezug auf jene Personen, die sie nach ihrem Selbstverständnis verteidigt.
Sie kann Volksinitiativen und Referenden lancieren oder unterstützen und sie kann auch auf das Recht auf Petitionen zurückgreifen.
Über ihre kantonalen und regionalen Mitgliederorganisationen kann sie Unterstützung in juristischen, Steuer- und Sozialfragen anbieten, ebenso bei kulturellen Aktivitäten und bei solchen der Bildung und des Vergnügens. Wenn nötig, bedient sie sich externer Spezialisten. Sie kann punktuelle Aktionen beschliessen um ihren Anliegen Gehör zu verschaffen.
Elle peut lancer ou soutenir des initiatives populaires et des référendums. Elle peut recourir au droit de pétition.
Par ses sections, elle peut offrir des services de consultation juridique, fiscale et sociale ainsi que des activités de culture, de formation et de loisirs. Si nécessaire, elle recourt à des expertises externes. Elle peut décider d’actions ponctuelles pour faire entendre ses revendications.
Die AVIVO kann mit anderen Organisationen zusammenarbeiten oder Dachorganisationen beitreten, die ähnliche Ziele verfolgen wie sie, unter der Bedingung, dort adäquat vertreten zu sein.
Die kantonalen oder regionalen AVIVO-Organisationen sind zwingend Mitglieder der AVIVO Schweiz.
Die Ressourcen der AVIVO Schweiz stammen aus Beiträgen, Schenkungen, Legaten und eventuellen Subventionen oder aus anderen Aktivitäten, die mit ihren Statuten in Übereinstimmung sind.
Die Organe der AVIVO Schweiz sind:
a) Die Generalversammlung
b) Der Vorstand
c) Das Büro
Assemblée des délégués
Die Delegiertenversammlung ist das höchste Macht der Vereinigung.
Sie entscheidet über die Aufnahme der kantonalen und regionalen AVIVO-Organisationen und über Ausschlüsse aus der AVIVO Schweiz aus wichtigen Gründen mit einer ¾tel Mehrheit der anwesenden Delegierten, insbesondere aus Gründen des Nicht-Respektes der Vereinsziele.
Eine ausgeschlossene Gruppe verliert das Recht, den Namen AVIVO zu führen.
Die Delegiertenversammlung bestimmt die Höhe des Mitglieder-Beitrages an die AVIVO Schweiz. Sie genehmigt das Budget und den Jahresabschluss. Sie wählt die Mitglieder des Büros und bezeichnet für 3 Jahre jene Organisation, die mit der Aufgabe der Rechnungsprüfung beauftragt ist.
Sie entscheidet über Beitritt in und den Austritt aus Dach-Organisationen.
Nur sie kann die Statuten ändern oder die Auflösung der Vereinigung beschliessen.
Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus den Delegierten der kantonalen oder jener der regionalen Organisationen, falls keine kantonale Organisation existiert. Jede kantonale oder regionale Organisation hat Anspruch auf 4 Delegierte und den Repräsentanten im Schweizerischen Vorstand.
Die Delegiertenversammlung versammelt sich zur jährlichen Tagung einmal pro Jahr vor dem 30. Juni. Sie tritt auch zusammen auf Beschluss des Büros oder des Vorstandes oder aber auf schriftliches Verlangen von zwei kantonalen Organisationen.
Die Delegiertenversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der kantonalen oder regionalen Organisationen vertreten sind. Ansonsten wird eine neue Sitzung innert 30 Tagen einberufen.
Comité
Der Vorstand ist verantwortlich für die Erfüllung der Ziele in Artikel 2 und für das gute Funktionieren der Vereinigung.
Er bemüht sich, neue Organisationen in Kantonen oder Regionen, wo die AVIVO nicht präsent ist, zu gründen.
Er wählt jene Mitglieder, die die Vereinigung bei Dachorganisationen oder bei Gruppierungen, bei denen die AVIVO Mitglied ist oder mit denen sie zusammenarbeitet, vertreten.
Er bestimmt die Traktandenliste der Generalversammlung.
Der Vorstand besteht aus den Mitglieder des Büros und den PräsidentInnen der kantonalen oder regionalen Organisationen. Die VertreterInnen der AVIVO beim SSR oder bei der VASOS sowie ExpertInnen in gewissen Bereichen können zu den Sitzungen eingeladen werden, wo sie beratende Stimme haben.
Der Vorstand tagt mindestens einmal pro Trimester oder auf das Verlangen des Büros oder auf das schriftliche Verlangen von zwei Sektionen.
Der Vorstand kann thematische Arbeitsgruppen einsetzten, die ihm über ihre Arbeit rapportieren.
Der Vorstand fällt seine Entscheidungen mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder.
Bureau
Das Büro hat die Verantwortung für die laufenden Geschäfte zwischen zwei Sitzungen des Vorstandes.
Das Büro geht aus dem Vorstand hervor und wird von diesem bestimmt. Es besteht aus:
– Dem/der PräsidentIn
– Zweier VizepräsidentInnen
– Dem/der KassiererIn
– Dem/der SekretärIn
Das Büro kann ExpertInnen in verschiedenen Bereichen beiziehen.
Die Mitglieder des Büros sind für 4 Jahre gewählt und sind wieder wählbar.
Das Büro tritt gemäss den Erfordernissen oder auf Antrag eines Mitglieds zusammen
Dispositions finales
Die Zentralkasse finanziert die diversen Aktivitäten gemäss einem Spesenreglement.
Normalerweise wird die AVIVO Schweiz durch Kollektivunterschrift zu zweit des/der PräsidentIn, eines/einer VizepräsidentIn, und den die SektretärIn sowie den/die KassirerIn engagiert.
Auslagen können vom Kassier / von der Kassiererin nur nach Visum des/der PräsidentIn ausbezahlt werden.
Im Falle einer Auflösung, die mit ¾ Mehrheit der anwesenden Mitglieder einer Delegiertenversammlung beschlossen werden muss, werden die verbleibenden Aktiven einer Organisation vermacht, die gleiche Ziele verfolgt.
Die vorliegenden Statuten wurden an der Generalversammlung vom 21. Mai 2015 angenommen und ersetzen jene vom 28. Mai 2008. Sie treten sofort in Kraft.
Les rapports d'activités d'AVIVO Suisse
2025-2026
Assemblée générale de Lausanne
2024-2025
Assemblée générale de Genève
2023-2024
Assemblée générale de Zurich
2022-2023
Assemblée générale de Bâle
2019-2020
Assemblée générale de Delémont
2018-2019
Assemblée générale de Sion
2017-2018
Assemblée générale de Bienne
2016-2017
Assemblée générale de Genève
Spenden an AVIVO sind steuerlich absetzbar.
Ihre Unterstützung ist unverzichtbar
Dank Ihrer Grosszügigkeit können wir unsere Arbeit für Rentnerinnen und Rentner fortsetzen.
AVIVO-Konto
PostFinance IBAN CH09 0900 0000 1200 5475 0